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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Steinmetzmeisterbetriebes
Steinmetz-Muenchen.de
Me.A.Beierlein
1. Vorbemerkungen:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl als auch
die auftragsabhängigen , in Verbindung parallel laufenden technischen
Bemerkungen werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossenen
Verträge , auch soweit dies , bei ständigen Geschäftsbeziehungen
später nicht mehr ausdrücklich erfolgt.
Alle geschäftlichen Beziehungen basieren auf diesen Verkaufs-
u. Lieferbedingungen ; ob schriftlich bestätigt oder per
Handschlag.
Wir behalten uns vor besagte AGB´s inklusive ,eventueller Anlagen
mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Selbstverständlich würden in dem Fall , noch laufende Aufträge
nach den alten AGB´s bearbeitet werden.
Alle Änderungen dieser AGB´s bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Ansonsten
gelten die Vorschriften der VOB DIN 18332 und 18333
Sollte eine Angabe in den AGB´s fehlerhaft sein , und so nicht geltendem
Recht entsprechen , so sind alle anderen Angaben hiervon nicht betroffen.
Die Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht
, wenn sie der VOB Teil A + B , neuestem Stand , entgegenstehen. Nur dort
wo die VOB nichts festlegt , gelten in Erweiterung a) die Richtlinien
bautechn. Information b) BGB
2. Preise:
Es gelten grundsätzlich die angebotenen Preise inclusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich vereinbartem Frachtsatz
u. Verpackung.
3. Angebot:
Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermöglichkeit und Preise stets
freibleibend.
Angebote erfolgen aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
und sind für uns bis 30 Tage nach Abgabe bindend. Eine Änderung
der Kalkulationsgrundlage durch geänderte Angaben des Kunden berechtigt
uns zur Änderung des Angebotes.
Die angegebenen Mengen- und Zeiteinheiten sind teilweise geschätzt
und sind nicht mit der tatsächlich benötigten Endmenge gleichzusetzen.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen
und technische Änderungen gegenüber unseren Artikelabbildungen
und -beschreibungen sind möglich , da es sich vor allem um handgearbeitete
Waren handelt.
Quadratmeterbedingte Mengenangaben sind immer ohne Verschnitt
angegeben , sofern wir endsprechende Positionen nicht ausdrücklich
fertig verlegt/ incl.. Verschnitt anbieten .
Bei individuellen Sonderanfertigungen nach Entwurf wird eine
vorher vereinbarte Aufwandsentschädigung für die Entwurfszeichnung
berechnet. Nach Gegenzeichnen des Kunden auf dem Entwurf und nach Zahlung
der Entwurfsrechnung wird mit den Arbeiten begonnen. Die diesbezüglich
erwähnte , und bis dahin angezahlte , Aufwandsentschädigung
wird bei der Endrechnung gutgeschrieben.
Maße, Gewichte und alle Angaben sind unverbindlich. Eventuelle Druckfehler
u. Änderungen vorbehalten.
4. Auftragserteilung:
Der Kunde erkennt die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers
bei seiner Bestellung an .Die Bestellung kann schriftlich per Post oder
per Fax oder auch per Telephon erfolgen.
Aufträge werden nur angenommen , wenn der Besteller seine vollständige
Adresse angibt. Bestellungen an Postfachadressen werden von uns nicht
angenommen.
5. Lieferzeit:
Da die angepriesenen Waren in Handarbeit hergestellte Unikate sind beträgt
die Lieferzeit , je nach Auftrag , zwischen drei und neun Wochen. Wir
bemühen uns vereinbarte Lieferfristen und mengen einzuhalten.
Lieferzeiten gelten nur ungefähr und werden, soweit als möglich,
eingehalten. Eine Annulierung des Aufrages wegen Überschreitung der
Lieferfrist ist in keinem Fall möglich.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie-, Rohstoff-, Versorgungsschwierigkeiten,
Streik , etc) oder Ereignisse höherer Gewalt befreien uns solange
von der Lieferpflicht , wie diese Faktoren sich auf unseren Betrieb auswirken.
6. Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch A.Beierlein/Steinmetz-Muenchen
auf den Käufer über.
7. Eigentumsvorbehalt:
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen , auch der künftig
endstehenden Forderungen gegen den Käufer , unser Eigentum.
9. Versand/Transportkosten:
Die Versand- und Transportkosten trägt der Empfänger. Art ,
Umfang und Kostenhöhe sind abhängig von Steingewicht und Lieferanschrift
, und bedürfen jeweiliger Abklärung.
11. Rückgaberecht:
Rückgabe und Umtausch aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns innerhalb von
14 Tagen unter Angabe unserer Rechnungsnummer möglich. Die Rücksendungen
müssen in einwandfreiem Zustand und franko erfolgen. Bei Rücksendungen
trägt generell der Kunde Portokosten und Risiko.
12. Datenschutz:
Alle persönlichen Daten werden ausschließlich für die
Bearbeitung Ihrer Bestellung erhoben und gespeichert. Eine Weitergabe
an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.
13. Zahlung:
Warenbestellungen nach individuellem Kundenwunsch sind grundsätzlich
Festaufträge. Dabei werden Sie gebeten den gesamten Betrag per
Vorkasse an uns zu überweisen. Bis dahin geleistete eventuelle
Aufwandsentschädigungen für Entwürfe werden
selbstverständlich verrechnet.
Warenbestellungen aus unseren Kleinserien erfolgen per Nachnahme. Die
Gebühr trägt der Empfänger !
Wird die bestellte Ware vom Käufer nach frist- und wunschgerechter
Lieferung nicht angenommen , ist eine Rückzahlung dieses Betrages
nur nach Abzug der uns bis dahin entstandenen Kosten möglich. Anderere
Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Auftragsspezifische , technische Bemerkungen
A.) Naturstein:
Wenn nicht besondere Lieferungen in einem/ununterbrochenen Werkstück
extra vereinbart sind , bedeutet auch das
Aufteilen in mehrere Einzelteile keinen Mangel Bei in Sandstein , Kalkstein,
Marmor etc. vorkommenden Nestern , Tongallen oder
Kohleeinsprengungen können Ausbesserungen in Form von
Vierungen oder Überspachtelungen durchgeführt
werden. (DIN 18332 / 2.6.2 und / 2.6.3)
Natursteinmaterial unterliegt in Farbe u. Struktur naturbedingten Schwankungen.
Es wird von uns möglichst passend ausgewählt. Abweichungen wie
sie in der Natur des Steins liegen (wie z.B. Adern , Poren , natürliche
Einlagerungen , offene Stellen , kleinere Flecken) bleiben vorbehalten
und sind kein Grund zur Beanstandung. Dementsprechend (wie unter Punkt
A/3) können auch ausgehändigte Handmuster vom später gelieferten
Stein abweichen. Farbliche und strukturell-/designbedingte Unterschiede
zwischen Stufen zu Bodenplatten und zu Sockelleisten sind aufgrund unterschiedlicher
Produktionsverfahren und unterschiedlicher Schichtausbeutung
des Natursteins nicht immer ganz zu vermeiden, und zulässig. Wir
verarbeiten bei Verlegearbeiten nur genormte Trasszemente und gewaschene
Sande. Trotzdem können unter gewissen Bedingungen Ausblühungen
sichtbar werden. Es handelt sich hierbei um Ausscheidungen von wasserlöslichen
Substanzen aus Untergrund bzw. Verlege-Mörtel (organisch sowie anorganisch),
die wir nicht zu verantworten haben.
B.) Kunststein:
Die Zusammensetzung der Materialien Agglo , Reko
Betonwerkstein und Waschbeton erfolgt durch Fachleute
und
mit großer Sorgfalt. Trotzdem sind Farbabweichungen , Kornverschiebungen
sowie farblich auffallende Fremdkörper , bedingt durch das Natur-Material,
möglich und liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches.
Die Fertigungsverfahren von Betonwerkstein- und Waschbetontreppenstufen
und bodenplatten sind unterschiedlich..Farb- und Strukturschwankungen
sowie Auftreten von Poren sind daher , gleicher Mischungszusammensetzung
vorrausgesetzt , zulässig. Hierzu gehören auch Farbschwankungen
innerhalb des gleichen Zuschlagmaterials , die durch das naturbedingte
Vorkommen gegeben sind. (DIN 18333 / 2.22.4) Umwelt- und speziell witterungsbedingte
Fertigungseinflüsse können ebenfalls zu Farbirritationen und
Porosität führen ohne eine Verantwortlichkeit des Produzierenden
erkennen zu lassen. Unsere handwerklich hergestellten Betonwerkstein-
und Waschbetonprodukte sind größtenteils in reiner Handarbeit
hergestellt. Daher müssen speziell auf diesem Gebiet Maßtoleranzen
(in punkto Geradlinigkeit , Ebenflächigkeitund Maßgenauigkeit)
von bis zu 8mm akzeptiert werden , sofern diese Teile nicht nachträglich
gesägt oder gefräst wurden.Die Punkte Naturstein A/4 und
A/6 finden auch hier Anwendung
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