Produkt zum Begriff Vorstand:
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Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat
Handbuch Vorstand und Aufsichtsrat , Das Werk behandelt rechtsbereichsübergreifend, kompakt und praxisnah alle wesentlichen Fragen, die Vorstände und Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften, der KGaA und SE betreffen. Der 1. Teil des Werks erörtert die Rechte und Pflichten des Vorstands sowie die Organisations- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats. Ausführungen zur Organhaftung runden den Teil ab. Im 2. Teil werden aus Sicht der Unternehmensleitung einzelne besondere Risikobereiche dargestellt, etwa das Kapitalmarkt- und Aufsichtsrecht, M&A-Transaktionen, Krise und Insolvenz sowie das Steuer- und Kartellrecht. Der 3. Teil behandelt die klassischen GRC-Systeme CMS, RMS und IKS, einerseits mit Blick auf die konkrete Umsetzung aus Sicht des Vorstands, andererseits aus dem Blickwinkel des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan. Abgerundet wird der 3. Teil durch ein Kapitel zum Thema ESG. Der 4. Teil erläutert die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Einzelpersonen. Er setzt sich u. a. mit der Untreue gemäß § 266 StGB, Straftaten in der Unternehmenskrise, Bilanz- und Falschangabedelikten sowie der Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG auseinander. Der 5. Teil umfasst die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Verbänden. Er thematisiert neben der Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG insbesondere auch praktische Aspekte der Verteidigungstätigkeit (z.B. den Umgang mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen). Der 6. und letzte Teil des Werks behandelt die praxisrelevanten Aspekte der D&O-Versicherung. Die 2. Auflage beinhaltet eigenständige Kapitel zu den Themen Vorstandsanstellungsverträge, Hauptversammlung, Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Environmental Social Governance. Eingearbeitet wurden neben aktueller Rechtsprechung und Literatur u.a. das ARUG II und der DCGK 2022, das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) sowie das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen in der Aktiengesellschaft , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 202309, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: RWS-Skript#385#, Redaktion: Ghassemi-Tabar, Nima~Cordes, Malte, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 1400, Keyword: Aktienrecht; Aufsichtsrat; Vorstand, Fachschema: Aktiengesellschaft - AG~Deutschland~Gesellschaftsrecht~Vorstand - Vorstandsmitglied, Region: Deutschland, Fachkategorie: Gesellschaftsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: LII, Seitenanzahl: 1619, Verlag: RWS Verlag, Verlag: RWS Verlag, Verlag: RWS Vlg Kommunikationsforum, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 200, Breite: 130, Höhe: 74, Gewicht: 1778, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783814503851, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0090, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2576713
Preis: 198.00 € | Versand*: 0 € -
Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat
Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat , Zum Werk Dieses neue und einzigartige Praxishandbuch erläutert umfassend und tiefgreifend die Rechte und Pflichten, die für die Führung von Unternehmen gelten. Dabei betrachtet das Werk die Rechtslage bei der AG, dient jedoch auch als Erkenntnisquelle für alle anderen Gesellschaftsformen (sog. Spillover-Effekte). Die bei der Führung von Unternehmen zu berücksichtigenden Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen. Zu den maßgeblichen Rechtsquellen gehören: Aktienrecht (mit Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht weiterer Rechtsformen wie der GmbH); Kapitalmarktrecht (etwa: MAR, WpHG, WpÜG in Ergänzung zu kapitalmarktorientierten Normen des AktG); Bilanzrecht und Abschlussprüfung (Berichtspflichten des HGB, darunter nichtfinanzielle Berichterstattung und Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289b ff. HGB); Corporate Governance Standards (DCGK, Auswirkungen von Regulierungstechniken wie "Comply or Explain" bei § 161 AktG und bei §§ 289b ff. HGB); Vorgaben und Einflüsse des EU-Rechts (TaxonomieVO, OffenlegungsVO), der Compliance und des neuen Lieferketten- und Hinweisgeberschutzrechts. Aus dieser Vielzahl maßgeblicher Rechtsquellen ergeben sich komplexe, sich vielfach überlagernde und durch Abwägung zu beantwortende Rechtsfragen der Unternehmensführung. Diese Fragen sind aus Sicht der Herausgeber bislang nur unzureichend beantwortet. Vorhandene Handbücher und Kommentierungen konzentrieren sich regelmäßig auf einzelne Gesetze wie AktG, MAR oder WpHG. Das vorliegende Werk wertet die verschiedenen Rechtsquellen aus, stellt ausführlich ihre Beziehungen zueinander dar und bringt sie mit Blick auf die Probleme der Praxis in Ausgleich. Erst die dogmatisch fundierte und gesamthafte Darstellung zeigt auf, welche Pflichtenlagen, Haftungsgefahren und Rechte für das Führungspersonal von Unternehmen bestehen. Auf diese Weise bietet das Werk etwa zu folgenden Problemstellungen fundierte Anleitung: Nachhaltigkeitsentscheidungen von Unternehmen: Mindest- und Höchstmaß; Konflikt zwischen Investorenerwartung, kurz- und langfristiger Unternehmensführung, Handlungsspielräume der Entscheider; Management von (auch unbekannten) Unternehmensrisiken; Umgang mit kommenden (außer-)rechtlichen nationalen und europäischen Anforderungen; Ausschöpfung des unternehmerischen Ermessens trotz rechtlicher Vorgaben und Compliance Management; Besonderheiten bei Unternehmen im Konzern; Rechte und Pflichten bei der Abschlussprüfung; Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten bei Übernahmesituationen und -gerüchten ua öffentlichkeitswirksamen Sachverhalten. Inhalt: Grundsatzfragen der Unternehmensführung und -überwachung Leitung durch den Vorstand Überwachung durch den Aufsichtsrat Organhaftung Aktionäre, Investoren und Intermediäre Transparenz, Abschlussprüfung und Aufsicht Sonderlagen und -formen der Corporate Governance, u.a. Spillover-Effekte auf alle Gesellschaftsformen und Geschäftsführungsorgane Vorteile auf einen Blick neuartiges Werk mit Alleinstellungscharakter praxisbezogene Darstellung Spitzen-Autorenteam Entscheidungshilfen für Vorstand und Aufsichtsrat der AG und Entscheidungsträger anderer Gesellschaftsformen Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vorstände und Aufsichtsräte, Geschäftsführung ua, Rechtsabteilungen und Wirtschaftskanzleien, Richterschaft, Praxis, die sich mit Gesellschafts-, Aktien-, Kapitalmarkt- und dem Bilanzrecht sowie mit Corporate Governance befasst. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 219.00 € | Versand*: 0 € -
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Bildhauer Stechbeitel
Handgeschliffene Schneide, fein ausgeschliffen und poliert, daher leicht nachzuschleifen. Hochwertiger Spezialkohlenstoffstahl, dadurch hohe Schneidhaltigkeit. Mit achtkantigem Buchenholzheft, im Kunststoffetui.Marke: STUBAI
Preis: 29.96 € | Versand*: 6.90 €
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Welche Werkzeuge und Techniken benutzt ein Steinmetz, um Skulpturen und Grabmale herzustellen?
Ein Steinmetz benutzt Werkzeuge wie Meißel, Hammer und Säge, um Steinblöcke zu bearbeiten. Er verwendet auch Techniken wie das Schleifen, Polieren und Gravieren, um Skulpturen und Grabmale zu formen. Zudem kann ein Steinmetz auch moderne Technologien wie CNC-Maschinen einsetzen, um präzise und komplexe Designs umzusetzen.
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Kann Vorstand kündigen?
Der Vorstand eines Unternehmens kann in der Regel nicht eigenmächtig gekündigt werden, da er in der Regel vom Aufsichtsrat oder den Gesellschaftern ernannt wird. Die genauen Regelungen dazu sind im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung des Unternehmens festgelegt. In manchen Fällen kann der Vorstand jedoch auf eigenen Wunsch zurücktreten oder es kann eine außerordentliche Kündigung durch den Aufsichtsrat erfolgen, wenn der Vorstand seine Pflichten grob verletzt hat. Letztendlich hängt es also von den individuellen Umständen und den rechtlichen Regelungen ab, ob der Vorstand gekündigt werden kann. Es empfiehlt sich daher, die genauen Bestimmungen im jeweiligen Unternehmen zu prüfen.
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Wie unterschreibt ein Vorstand?
Ein Vorstand unterschreibt in der Regel offizielle Dokumente, Verträge und andere wichtige Unterlagen im Namen des Unternehmens. Die Unterschrift des Vorstands erfolgt in der Regel mit seinem vollen Namen und dem Zusatz seiner Position im Unternehmen, z.B. "Max Mustermann, Vorstandsvorsitzender". Oft wird die Unterschrift des Vorstands auch mit einem Stempel des Unternehmens versehen, um die Authentizität zu bestätigen. Vorstandsmitglieder müssen in der Regel vorab autorisiert werden, um im Namen des Unternehmens zu unterschreiben, und es gelten oft interne Richtlinien und Genehmigungsprozesse für die Unterzeichnung von Dokumenten.
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Wer sitzt im Vorstand?
Im Vorstand eines Unternehmens sitzen in der Regel Führungskräfte, die die strategischen Entscheidungen treffen und die Geschicke des Unternehmens lenken. Diese Personen werden oft von Aktionären oder Gesellschaftern gewählt oder ernannt. Der Vorstand setzt sich normalerweise aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand, dem Personalvorstand und weiteren Mitgliedern zusammen. Die genaue Zusammensetzung und Anzahl der Vorstandsmitglieder kann je nach Unternehmensgröße und -struktur variieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Vorstand:
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Bildhauer Stechbeitel
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Wer bestellt den Vorstand?
Der Vorstand eines Unternehmens wird in der Regel von der Hauptversammlung bestellt. Die Aktionäre des Unternehmens wählen die Mitglieder des Vorstands auf der jährlichen Hauptversammlung oder außerordentlichen Hauptversammlung. Die Aktionäre haben somit die Möglichkeit, die Führung des Unternehmens durch die Wahl des Vorstandsmitglieder mitzugestalten. Der Vorstand wiederum ist für die strategische Führung und Leitung des Unternehmens verantwortlich und legt die Unternehmensziele fest. Letztendlich sind es also die Aktionäre, die durch ihre Wahlentscheidungen den Vorstand bestellen.
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Was macht der Vorstand?
Der Vorstand ist in der Regel das oberste Führungsgremium eines Unternehmens oder einer Organisation. Er trifft strategische Entscheidungen, legt Ziele fest und überwacht deren Umsetzung. Der Vorstand vertritt das Unternehmen nach außen und ist für die langfristige Entwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich. Er beruft und entlässt Geschäftsführer und leitet wichtige Projekte und Veränderungsprozesse. Der Vorstand führt regelmäßige Sitzungen durch, um über aktuelle Entwicklungen zu beraten und Entscheidungen zu treffen.
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Wer wählt den Vorstand?
Der Vorstand eines Unternehmens wird in der Regel von den Aktionären oder Gesellschaftern gewählt. Dies geschieht in der Regel auf der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung des Unternehmens. Die Aktionäre oder Gesellschafter haben das Recht, über die Zusammensetzung des Vorstands zu entscheiden und können Kandidaten vorschlagen oder abwählen. Die Wahl des Vorstands ist ein wichtiger Schritt, um die strategische Ausrichtung und Führung des Unternehmens zu bestimmen. Letztendlich liegt die Verantwortung für die Wahl des Vorstands bei den Eigentümern des Unternehmens.
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Was bedeutet erweiterter Vorstand?
Der erweiterte Vorstand bezieht sich auf eine Gruppe von Personen, die neben dem regulären Vorstand eines Unternehmens oder einer Organisation zusätzliche Verantwortlichkeiten und Befugnisse haben. Diese Personen können beispielsweise leitende Angestellte, Abteilungsleiter oder externe Berater sein, die in strategische Entscheidungen eingebunden sind. Der erweiterte Vorstand unterstützt den regulären Vorstand bei der Umsetzung von Unternehmenszielen und trägt dazu bei, die Effizienz und Effektivität der Organisation zu steigern. Durch die Einbindung verschiedener Perspektiven und Fachkenntnisse kann der erweiterte Vorstand dazu beitragen, bessere Entscheidungen zu treffen und das Wachstum des Unternehmens voranzutreiben. Insgesamt dient der erweiterte Vorstand dazu, die Führungsebene zu stärken und die langfristige Entwicklung der Organisation zu fördern.
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